Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen ausgesetzt

In der Bekanntmachung DIN 1986 vom 05.10.2010 wurde geregelt, dass bei Grundstücksentwässerungsanlagen der Zonen II, III und IIIA und B eine Dichtheitsprüfung durchzuführen ist. Am 02.06.2020 erschien dann ein Erlass des Umweltministeriums, dass die häuslichen Abwasseranlagen erst dann zu untersuchen seien, wenn die öffentliche Kanalisation als weitgehend dicht befunden ist.

Eventuelle Schäden sollen zunächst beseitigt werden, bevor eine flächendeckende Untersuchung auf privaten Grundstücken gefordert werden kann.

Da diese Vorgaben bisher nicht erfüllt wurden, wird die Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten und in in der Zone IIIB vorerst ausgesetzt.

Die Prüfung von Grundstücksentwässerungsleitungen in Wasserschutzgebieten ist nach Vorgaben der Bekanntmachung jedoch mit höherer Priorität durchzuführen. Die unteren Wasserbehörden haben die Umsetzung zu kontrollieren.

Dichtigkeitsprüfungen im Rahmen von Leitungsumbauten oder Erweiterung der Entwässerungsanlagen sind weiterhin im Rahmen der Bauabnahme sowie in Verdachtsfällen der Undichtigkeit durchzuführen.

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