Die CO²-Steuer und das Stufenmodell

Seit 2021 gilt in Deutschland das sogenannte BEHG, darunter fällt auch eine CO²-Steuer auf Öl und Gas. Ziel der Abgabe ist es, die aus den Emissionen resultierende Erderwärmung sowie die Versauerung der Meere mithilfe eines höheren Kohlenstoffpreises zu verringern. Die Steuer wird bis 2025 stetig angehoben.

Derzeit tragen die Mieter die Kosten für die Steuer noch allein. Ab dem 1. Januar 2023 wird es aber ein 10-Stufen-Modell geben, das den Mieter entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der Steuer.

Bei Immobilien mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 90% und Mieter 10% der Kosten tragen. der Grenzwert beträgt 52 Kilogramm CO²-Ausstoß pro Quadratmeter und Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KfW Effizienz 55) die Abgabe allein zahlen.

Bei Gewerberäumen soll einheitlich eine 50:50-Regelung gelten.

Das Stufenmodell finden Sie im Mitgliederbereich unter Mediathek/Infoblätter.

 

Tipp: Die Angabe der CO²-Emissionen pro Quadratmeter ist im Verbrauchsausweis für Wohngebäude auf Seite 2 eingetragen.

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