Einbruchschutzprogramm des Landes Schleswig-Holstein

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack erklärte dazu: "Seit Beginn der Programme in 2016 wurden bereits über 6.300 Haushalte bei der Ausstattung ihrer Eigenheime mit technischen Sicherungsmaßnahmen unterstützt. Auch im letzten Jahr wurde das Förderprogramm des Landes mit 335 Anträgen sehr gut nachgefragt."

Für das Jahr 2023 stellt das Land weitere Mittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro für Maßnahmen des technischen Einbruchschutzes zur Verfügung. Bezuschusst werden zum Beispiel der Einbau und die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen sowie der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern, die den erforderlichen technischen Standards entsprechen.

Um in den Genuss der gestaffelten Förderung zu kommen, müssen die Investitionskosten mindestens 500 Euro pro Antrag betragen. Der Zuschuss für förderfähige Maßnahmen zwischen 500 und 1.000 Euro  beträgt 20%. Darüber hinaus gehende Ausgaben bis 10.000 Euro werden mit 15% gefördert. Maximal können 10.000 Euro pro Objekt mit einem Zuschuss von maximal 1.550 Euro gefördert werden.

Die Antragstellung ist seit dem 15. Mai 2023 über die Investitionsbank Schleswig-Holstein möglich.

Die Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie unter:

https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/

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