Entlastung auch bei Öl- und Pelletheizungen geplant

Besitzer von Öl- und Pelletheizungen können aufatmen: Die Bundesregierung hat ein Eckpunktepapier verabschiedet, das rückwirkende Entlastungen vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2022 vorsieht.

Bereits vergangene Woche hatte Bundeskanzler Scholz eine Härtefall-Regelung angekündigt für diejenigen, die die Preissteigerungen nicht allein tragen können. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

Demnach sollen private Haushalte, die mit "nicht leitungsgebundenen Brennstoffen" heizen, rückwirkend entlastet werden. Belegt werden soll das durch eine eidesstattliche Erklärung des Antragstellers zu seiner Rechnung von der Heizöl- bzw. Pelletslieferung. Bei Häusern mit Mietwohnungen soll der Vermieter die Erklärung abgeben und die Entlastung an seine Mieter weitergeben.

Als Untergrenze sind demnach 100 Euro vorgesehen, als Obergrenze 2.000 Euro pro Haushalt. Wie der Antrag konkret ablaufen soll, steht noch nicht fest.

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