Info-Veranstaltung "Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht"

Der Rechtsanwalt und Notar Lutz Wesch informierte die rund 100 anwesenden Mitglieder über diese wichtigen Themen. Er erläuterte anhand von Beispielen die Unterschiede zwischen der Patientenverfügung und der Vorsorgevollmacht und was bei beiden zu beachten ist.

So geht es in der Patientenverfügung grundsätzlich um Ihren persönlichen Willen bei notwendiger ärztlicher Behandlung, wenn Sie selbst sich ggf. nicht mehr äußern können. Dazu kann auch eine Betreuungsverfügung ergänzt oder eine mögliche Organspende geregelt werden.

In der Vorsorgevollmacht erteilen Sie einer oder mehreren Personen - auch über den Tod hinaus - eine Generalvollmacht. Herr Wesch erklärte, welche Rechtsgeschäfte getätigt werden können und welche Gefahren drohen.

Beide Verfügungen fordern keine Formvorschrift. Es wurde auch erläutert, ob und wann eine notarielle Beurkundung notwendig ist und was diese etwa kostet. Beispielsweise kostet eine notarielle Patientenverfügung € 75, die Kosten für die Vorsorgevollmacht richtet sich nach dem Vermögenswert.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz unter folgenden Links:

BMJ - Broschüren und Infomaterial - Patientenverfügung

BMJ - Broschüren und Infomaterial - Vorsorge-Vollmacht in Leichter Sprache

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