Neue Kappungsgrenzen in Schleswig-Holstein

Die schleswig-holsteinische Landesregierung hat am Mittwoch, dem 20. März 2024 eine Kappungsgrenzenverordnung beschlossen. Danach dürfen ab 1. Mai 2024 in 62 Gemeinden Schleswig-Holsteins mit angespanntem Wohnungsmarkt Bestandsmieten um 15 %, statt wie bisher maximal um 20 %, innerhalb von drei Jahren erhöht werden. Hierzu zählen laut der Verordnung auch Elmshorn und Uetersen, obwohl die Mietsteigerung in der Vergangenheit vielfach deutlich geringer ausgefallen ist.

Schleswig-Holsteins Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack meinte dazu: „Wir schützen mit der Verordnung Mieterinnen und Mieter genau dort, wo es nötig ist".

Dem widerspricht Elmshorns Haus & Grund Vorsitzender Guido Bumann aufs Heftigste: „Genau das Gegenteil wird damit erreicht. Bestraft werden all die privaten Vermieter, welche über Jahre und z.T. Jahrzehnte die Miete nicht oder nur sehr moderat erhöht haben. Die jetzt beschlossene Kappungsgrenze wirke wie ein Weckruf für alle Vermieter, die Mieten nun pünktlich vor dem 1. Mai 2024 und dann regelmäßig alle drei Jahre anzupassen.“

„Das heutige Signal ist angesichts des darniederliegenden Wohnungsbaus vollkommen falsch und erfolgt ohne Not. Die Bestandsmieten sind mit 2,0 Prozent (Oktober 2022 bis Oktober 2023) kaum gestiegen und haben laut statistischen Bundesamt sogar preisdämpfend gewirkt. Offensichtlich fehlt der Landesregierung der Mut, die Grunderwerbsteuer zu senken. Diese gehört mit 6,5 % in Schleswig-Holstein zu den höchsten Grunderwerbsteuersätzen in Deutschland. Eine deutliche Senkung der Grunderwerbsteuer würde dem Wohnungsbau und damit auch dem Wohnungsmarkt helfen“, so Bumann weiter. „Die Kappungsgrenzenverordnung kostet zwar nichts, bringt aber auch nichts. Sie baut keine einzige Wohnung und schafft keinen dringend benötigten Wohnraum. Die Kappungsgrenze ist politischer Aktionismus: Aufwendig, damit ärgerlich und wirkungslos“, ist man sich im Kreise der Vermieter einig. Laut Mikrozensus gehen 76 % aller neugebauten Wohnungen in Mehrfamilienhäusern auf die Initiative von Privatpersonen zurück. Diese Quote spiegelt die wichtige Rolle privater Vermieter am Wohnungsmarkt wieder und unterstreicht die Notwendigkeit, sie durch passende Rahmenbedingungen zu stärken.

 

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