Neuerungen 2023

Neuerungen und aktuelle Informationen 2023

  • Abgabe der Grundsteuererklärung

Nach der Terminverlängerung ist die Erklärung nun bis zum 31.01.2023 einzureichen. Falls Sie noch Hilfestellungen benötigen, melden Sie sich gern.

  • Pflicht zur Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung

Eigentümer von Gebäuden mit Erdgas betriebenen Heizungen müssen bis zum 15.09.2024 eine Heizungsprüfung durchführen und die Anlage optimieren lassen. Hauseigentümer, die einen Dritten, z.B. einen Energiedienstleister, mit dem Betrieb der Gasheizung beauftragt haben, sind mit diesem gemeinsam verpflichtet. Heizungsprüfungen nehmen Fachbetriebe, Schornsteinfeger und Energieberater vor.

  • CO2 Steuer – Zehn-Stufen-Modell

Derzeit tragen Mieter die Kosten für die CO₂-Steuer noch allein. Ab 1. Januar 2023 wird es aber ein Zehn-Stufenmodell geben, das den Mieter entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der Steuer. Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 95 Prozent und Mieter fünf Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der Grenzwert beträgt 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW-Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe allein zahlen.

  • Neues Jahressteuergesetz

Ab Januar 2023 soll das neue Gesetz gelten, welches die Erbschafts- und Schenkungssteuer deutlich anhebt. Eine endgültige Verabschiedung des Gesetzes ist zum Jahreswechsel erfolgt.

  • Erhöhung von Wohngeld

Die Bundesregierung hat das neue Wohngeld auf den Weg gebracht, mit dem den stark gestiegenen Energiekosten Rechnung getragen werden soll. Interessant für Sie als Eigentümer ist, dass dies nicht nur für Mieter, sondern auch für Sie gilt, wenn Sie eine Immobilie selbst nutzen. Die Bundesregierung rechnet aber bei der Antragsbearbeitung mit Wartezeiten.

  • Neue Regeln für Photovoltaik-Anlagen

Das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz trat zwar bereits am 30.01.2022 in Kraft, viele der Neuregelungen gelten jedoch erst ab Januar 2023. So steigen beispielsweise die Vergütungssätze bei der Einspeisevergütung und auch Photovoltaikanlagen auf Garagen oder im Garten werden unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Bei Fragen vereinbaren Sie gern einen Termin mit einem unserer Energieberater.

  • Effizienzhaus 55 als Standard ab 01.01.2023

Neubauten müssen ab 2023 den Effizienzstandard 55 erfüllen. Dazu wird der zulässige Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung von bisher 75 % auf 55% reduziert.

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