Neues Infoblatt zum Thema Heizkostenabrechnung
Zum 01.12.2021 trat die geänderte Heizkostenverordnung in Kraft. Bis auf wenige Ausnahmen sind nun zum Beispiel alle Haus- und Wohnungseigentümer verpflichtet, die Heiz- und Warmwasserkosten zu einem hohen Anteil nach dem jeweiligen Verbrauch auf die Mieter umzulegen.
Im geschlossenen Mitgliederbereich finden Sie die genauen Änderungen in einem Infoblatt unter https://www.haus-und-grund-elmshorn.de/login/mediathek