Steigende Energiepreise
Alle Eigentümer und Vermieter stellen sich im Moment durch die steigenden Gas- und Stromkosten die Frage: Wohin wird die Preisspirale uns noch führen?
„Es ist absolut realistisch, dass Kunden, die derzeit 1.500 Euro im Jahr für Gas bezahlen, künftig mit 4.500 Euro und mehr zur Kasse gebeten würden. An den Börsen haben sich die Preise zum Teil versiebenfacht. Das kommt nicht alles sofort und nicht in vollem Umfang bei den Verbrauchern an, aber irgendwann muss es bezahlt werden.“
Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur
Nach einem Gespräch mit den Stadtwerken Elmshorn ist klar: ein Ende der Kostensteigerungen ist noch lange nicht in Sicht.
Die Energiekosten setzen sich maßgeblich aus drei Teilbereichen zusammen:
- Netzentgelte
- Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen
- Energiebeschaffung und -vertrieb
Den Großteil hiervon, unter anderem auch die Kosten der Energiebeschaffung, können Anbieter nicht beeinflussen. Die Beschaffungskosten für Strom haben sich gegenüber dem Vorjahr um 6 % und für Gas allein um 8 % erhöht, Tendenz steigend.
Die Stadtwerke werden ihre Kunden in den nächsten Tagen schriftlich informieren über die Preisentwicklung, es werden in diesem Zuge auch die Abschläge für Gas um 30 % angehoben. Laut Stadtwerke, Herrn Welge werden damit die Umlagen für Gasbeschaffung, Gasspeicherung und Gasbilanzierung 1:1 an die Kunden weitergegeben.
Die Erhöhung um 30 % ist natürlich trügerisch, denn laut aktuellen Schätzungen könnten sich die Gaspreise um 300 – 400% erhöhen.
Die schriftliche Information Ihres Gas-/Stromanbieters begründet sich auf die neue Verordnung, die das Kabinett beschlossen hat, die sogenannte EnSikuMaV, ausgeschrieben: Kurzfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung.
Diese gilt vom 01.09.2022 – 28.02.2023 und regelt u.a. die Informationspflicht der Energierversorger. Bis zum 30.09.2022 muss ihr Energieversorger Sie informieren über den Energieverbrauch der letzten Heizperiode, die voraussichtlichen Kosten für die aktuelle Periode und das rechnerische Einsparpotential durch die Reduzierung der Raumtemperatur um 1 Grad Celsius.
Weitere wichtige Regelungen der Verordnung sind unter anderem:
- Mieter dürfen freiwillig die Temperatur in ihrem Objekt absenken, Vermieter bleiben verpflichtet, die notwendigen Vorlauftemperaturen vorzuhalten. Die Mieter müssen jedoch sicherstellen, dass durch ihr Verhalten kein Schimmel entsteht.
- Die Beheizung von privaten Pools ist verboten.
- Die Beleuchtung von Werbeanlagen wird teilweise verboten.
- Die Mindesttemperaturen für Arbeitsräume werden reduziert.
- Sie als Vermieter sind verpflichtet, die Informationen der Gasversorger an ihre Mieter weiterzuleiten. Für Eigentümer von Wohngebäuden mit mehr als 10 Wohneinheiten gelten gesonderte Pflichten.
Die gesamte Verordnung lesen Sie hier:
BMWK - Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen
Update per 30.09.2022:
Der Bundestag hat zugestimmt, die MwSt. für Gas ab Oktober 2022 von 19% auf 7% zu senken.
Voraussichtlich zum November 2022 werden die Versorger neue Abschlagzahlungsberechnungen versenden.