Zuschüsse für Heizöl und Pellets
Ab März gelten die Preisbremsen. Die Bundesregierung hat Preisdeckel für Gas, Strom und Fernwärme vorgesehen. Sie sollen bis April 2024 gelten und Millionen Haushalte entlasten.
Anfangs wurden Heizölkunden, sowie Haushalte mit Pellets und Flüssiggasheizungen bei den geplanten Entlastungen nicht berücksichtigt. Dabei nutzen Millionen Haushalte genau diese Energiequellen. Jetzt gehen die Bundesländer in die Verhandlungen. Das Ziel? Ab März 2023 sollen auch Haushalte, die nicht mit sogenannten "leitungsgebundenen" Brennstoffen heizen, entlastet werden.
Was müssen Haushalte wissen?
Die Erstattung für Heizöl erfolgt nicht automatisch. Haushalte müssen in diesem Fall selbst aktiv werden. Anders als bei Gas, Strom oder Fernwärme erfolgt die Erstattung nicht automatisch. Betroffene Haushalte müssen zunächst einen Antrag ausfüllen und einreichen. Zuständig sind die Bundesländer. Das Land Schleswig-Holstein hat aktuell noch keine Antragsformulare oder online-Verfahren zur Beantragung veröffentlicht.
Welche Kriterien müssen Haushalte erfüllen?
Die Unterstützung ist gedeckelt. Es gibt bis zu 2000 Euro und es werden nur 80 Prozent der Mehrausgaben erstattet. Sie müssen zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 Heizöl, Pellets oder Flüssiggas bestellt haben. Der Einkaufspreis muss sich im Vergleich zum vorherigen Kauf mindestens verdoppelt haben. Sie brauchen die Rechnung aus dem Jahr 2022 und müssen später dann einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug) vorlegen. Haben Sie in bar bezahlt, brauchen Sie die Quittung.
Es gibt eine Bagatellgrenze. Bei Mehrausgaben von unter 100 Euro hilft der Staat nicht.
Das Land Schleswig-Holstein hat uns auf Nachfrage am 09.03.2023 folgende Stellungnahme geschickt:
Es wird noch etwas Zeit in Anspruch nehmen, um ein möglichst einfaches Antragsverfahren und die nachfolgenden Auszahlungen zu organisieren. Anträge können daher zum jetzigen Zeitpunkt nicht angenommen und bearbeitet werden. Ich bitte Sie um etwas Geduld.
Eine individuelle Mitteilung können wir aufgrund der Vielzahl der Anfragen potenzieller AntragstellerInnen nicht sicherstellen. Informieren Sie sich bitte regelmäßig auf dieser Internetseite (https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/service/_documents/heizkostenerstattung.html) über den aktuellen Umsetzungsstand. Dort werden wir über Antragstellung und Auszahlung der Entlastungen informieren, sobald uns weitere Einzelheiten bekannt sind. Innerhalb der Landesregierung ist das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) für die Abwicklung der Entlastungen für Haushalte, die Pellet-, Öl- oder Flüssiggasheizungen nutzen, zuständig. Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung nach Bekanntmachung des Verfahrens zur Antragstellung bitten wir darum, sich zukünftig an das MLLEV unter [heizkostenerstattung@mllev.landsh.de] zu wenden.
Update Stand 30.03.2023: Die Bundesregierung teilte mit, dass die Zuschüsse ab Mai 2023 beantragt werden können. Sobald wir Genaueres wissen, informieren wir Sie hier!