Zuschüsse für Maßnahmen zum Einbruchschutz

Fast die Hälfte aller Wohnungseinbruchdiebstähle endet im Versuchsstadium. Dies ist in den allermeisten Fällen auf eine gute Ausstattung der Häuser mit technischen Sicherungsmaßnahmen zurückzuführen. Eine Investition in Einbruchschutz lohnt sich, denn die Täterinnen und Täter werden umso häufiger abgeschreckt, je sicherer die Wohnungen und Eigenheime sind.
 
Bezuschusst werden seit 2016 unter anderem der Einbau sowie die Nachrüstung von Fenster- und Terrassentürelementen sowie der Einbau von Alarmanlagen und Bewegungsmeldern, die den erforderlichen technischen Standards entsprechen. Um in den Genuss der gestaffelten Förderung zu kommen, müssen die Investitionskosten mindestens 500 Euro pro Antrag betragen. Der Zuschuss für förderfähige Investition zwischen 500 Euro und 1000 Euro beträgt 20 Prozent. Darüber hinaus gehende Ausgaben bis 10.000 Euro werden mit 15 Prozent gefördert. Maximal können 10.000 Euro pro Objekt mit einem Zuschuss von max. 1.550 Euro gefördert werden.
 
Die Maßnahmen zum Einbruchschutz müssen in diesem Jahr durchgeführt und die Verwendungsnachweise bis zum 09. Dezember 2022 bei der IB.SH eingereicht werden. Antragsformulare und weitere Informationen zum Einbruchschutz finden Sie auch auf den Internetseiten der IB.SH unter https://www.ib-sh.de/produkt/zuschuss-fuer-einbruchschutz/ und des Landespolizeiamtes Schleswig-Holstein unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/POLIZEI/Praevention/Einbruchschutz/einbruchschutz_artikel.html

Zurück